Entsorgung von Tragetaschen (Serviceverpackungen)
Christian Kröll 11 April 2010 13:44:35
| Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung sind verschiedene Themen zur Entsorgung neu geregelt, präzisiert oder auch verschärft worden. Nachfolgend beschreiben wir, wie sich die neue Gesetzeslage auf unsere Kunden aus Handel und Industrie auswirkt. Diese Darstellung stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar! Alle Tragetaschen aus Papier und Kunststoff, die dafür bestimmt sind im Laden gefüllt zu werden, unterliegen der kostenpflichtigen Entsorgung (Serviceverpackung). Der Erstinverkehrbringer, also derjenige, der die befüllte Verkaufsverpackung an einen privaten oder gewerblichen Endverbraucher abgibt, trägt die Verantwortung für die Lizenzierung und für die jährlich abzugebende Vollständigkeitserklärung. Letzteres allerdings nur mit Einschränkungen. "Der Grüne Punkt“ (Duales System Deutschland) oder andere Entsorgungszeichen können weiterhin in der Bodenfalte eingedruckt werden, jedoch ist dies nicht mehr verpflichtend, da ohnehin jede Verkaufsverpackung der Linzenzpflicht unterliegt. So verlangt "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland" für die Verwendung des bekannten Zeichens ein eigenes Entgelt zusätzlich zu den Entsorgungskosten. Uns wurde von zahlreichen Fällen berichtet, in denen der "Grüne Punkt" verwendet werden sollte und seitens des Lizenzgebers massiv Eindruck erweckt wurde, die Entsorgung sei dann auch über "Der Grüner - Duales System Deutschland" abzuführen. Das ist falsch. Wir haben uns entschlossen, für unsere Kunden diese Zeichennutzungsrechte nicht anzubieten, da die Kennzeichnung nicht verpflichtend ist. Es ist nicht mehr möglich, die Rücknahme der Tragetaschen im Ladengeschäft selbst zu übernehmen, sondern Sie müssen sich einem flächendeckenden System wie z. B. Duales System Deutschland, Interseroh, VfW etc. anschließen. Die bisherigen "Selbstentsorger-Lösungen", die auch wir Ihnen angeboten haben, sind mit der Novelle weggefallen. Mit Bedauern stellen wir fest, dass sich die Kosten der Entsorgung für Polyehtylen um ca. 80-100% verteuern. Für Papier ist nur ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Bislang wurden Serviceverpackungen, wie eine Tragetasche, "subventioniert" und daher konnte eine deutlich geringere Entsorgungsgebühr berechnet wurde. Diese Ungleichbehandlung (zum Beispiel das Paket Toilettenpapier einerseits und Tragetasche andererseits) ist weggefallen. Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn einem Einzelhändler eine sog. Gewerbelösung angeboten wird. Dies ist bedenklich und kann zu Nachforderungen und ggf. auch zu Strafen nach VerpackungsVO führen. Sie können uns beauftragen, die Lizenzierung für Sie zu übernehmen. Bei einer Abrechnung über uns, werden die Kosten von uns an ein Entsorgungsunternehmen abgeführt. Unsere Rechnung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie die Entgelte für die aufgeführte Mengen entrichtet haben. |
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